Am 15. März dieses Jahres jährt sich zum 70. Mal der Einmarsch deutscher Truppen in die nach dem Münchner Abkommen bei der Tschechoslowakei verbliebenen Gebiete Böhmens und Mährens, ihre Besetzung sowie in der Folge die Zerschlagung der Tschechoslowakei durch das Nazi-Regime und die Schaffung des „Protektorats Böhmen und Mähren“. Wurde 1918 bei der Gründung der ČSR den Deutschen das Selbstbestimmungsrecht verweigert, so wurde es nun dem tschechischen Volk brutal entrissen. Somit bedeutete der 15. März 1939 einen weiteren Schritt zur Zerstörung des als Werk von Deutschen, Tschechen und Juden über Jahrhunderte gewachsenen böhmisch-mährischen Kulturraums. Diese fand ihre traurige Fortsetzung in der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, der Verfolgung und Ermordung der Juden, der Vertreibung der Sudetendeutschen und schließlich der kommunistischen Machtübernahme in der Tschechoslowakei. Diese unselige geschichtliche Entwicklung, der dadurch entstandene kulturelle und zivilisatorische Verlust auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik und das unsägliche Leid der Opfer der Gewalt auf allen Seiten mahnen uns auch heute noch. Sie beweisen, dass auch heute vor dem Hintergrund von Konflikten wie in Tibet, Georgien, dem Kosovo und Palästina das Selbstbestimmungsrecht und eng mit ihm verknüpft das Recht auf Heimat für Völker und Volksgruppen Handlungsmaßstäbe bei der Lösung internationaler Konflikte sein müssen. Die Sudetendeutsche Jugend verurteilt die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts vor 70 Jahren; sie fordert alle Verantwortlichen weltweit dazu auf, als Lehre aus der Geschichte das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu achten und gemäß der entsprechenden UN-Vereinbarungen durchzusetzen.